Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?
Grundsätzlich ist auch für Balkonkraftwerke mit nur 800 Watt Einspeiseleistung eine Anmeldung erforderlich.
Inzwischen hat der Gesetzgeber diese jedoch vereinfacht, so dass nur noch die Registrierung im Marktstammdatenregister nötig ist. Sie ist kostenlos und erfordert nur die Angabe von 5 Basisdaten wie z. B. Anzahl und Leistung der Solarmodule.
Die oft mit sehr unterschiedlichen Forderungen der regionalen Netzbetreiber verbundene zweite Anmeldung, fällt dagegen weg.
Warum muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Durch die Anmeldung erlangt die Bundesnetzagentur einen Überblick zur Anzahl, Typologie und Kapazität der dezentralen Energieerzeuger innerhalb Deutschlands. Diese Informationen dienen vor allem statistischen Zwecken sowie der strategischen Planung im Energieversorgungsbereich.
Denn die gleichzeitige und unkontrollierte Einspeisung von Energieerzeugern in das Netz könnte sonst zu zu Überlastungen und Schwankungen führen. Die Registrierung gewährleistet also, dass die Netzbetreiber die Stabilität des Netzwerks sicherstellen können, um die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten.
Können Balkonkraftwerke kontrolliert werden?
Da der Ertrag von Mini-Solaranlagen meist direkt verbraucht und gar nicht erst ins Netz eingespeist wird, fällt eine fehlende Anmeldung in der Regel kaum auf.
Viele Nutzer sparen sich daher die Registrierung. Denn daraus resultierende Strafzahlungen sind eher unwahrscheinlich.
Balkonkraftwerk nicht angemeldet Strafe: Wann ist sie fällig?
Wie schon erwähnt ist es grundlegend verpflichtend, ein Balkonkraftwerk anzumelden. Gemäß §95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird eine fehlende Anmeldung als Ordnungswidrigkeit angesehen und mit Bußgeldern bestraft. Die Höhe kann je nach Fall variieren. Die höchste Meldung eines Busgeldes lag bei 50.000€
Welche Strafen gibt es, wenn ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist?
Wird die selbst produzierte Balkonkraftwerk Energie nicht direkt verbraucht oder gespeichert, fließt sie ins öffentliche Netz und könnte es theoretisch überlasten.
Diese Tatsache bildet die Grundlage dafür, dass der Gesetzgeber eine Anmeldung fordert und berechtigt ist bei deren Verweigerung Bußgelder zu verhängen.
Theoretisch könnte er dabei für Mini-Solaranlagen ohne Anmeldung jeden Monat zehn Euro Bußgeld pro Kilowatt installierter Leistung einfordern.
Wer also z. B. Solarmodule mit insgesamt 800 Watt Power nutzt, müsste demnach 8 Euro im Monat bzw. 96 Euro im Jahr zahlen.
In der Regel werden solche Strafen allerdings nicht verhängt, weil die Regierung Solarenergie eher fördern als ausbremsen möchte.
Dürfen mehrere Balkonkraftwerke parallel betrieben werden?
Ja, theoretisch darf rechtlich pro Stromkreis ein Balkonkraftwerk betrieben werden. Das bedeutet, dass maximal drei Balkonkraftwerke pro Haushalt angeschlossen werden können, solange dabei die Leistungsgrenze von 800 Watt nicht überschritten wird. Mehrere Balkonkraftwerke zu betreiben ist also durchaus möglich.
Wo finde ich weiterführende Informationen zu Balkonkraftwerk Gesetzen?
Bei spezifischen Fragen zur Nutzung einer Solaranlage außerhalb Deutschlands hilft unser Balkonkraftwerk Österreich Ratgeber weiter, der z. B. erklärt, wie groß eine Stecker-Solaranlage dort sein darf und ob es Fördermöglichkeiten für Privatpersonen gibt.
Alle, die sich hingegen fragen, ob ihr Vermieter ihnen eine Mini-Solaranlage verbieten darf, finden hilfreiche Informationen dazu in unserem Balkonkraftwerk für Mietwohnungen Check.
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