Das Wichtigste zur Balkonkraftwerk Anmeldung in Kürze
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben jedes neu gekaufte Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesagentur einzutragen. Aufgrund des seit 2024 geltenden Solarpaketes sind dafür aber immerhin nur noch wenige persönliche Daten nötig und die zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt sogar ganz.
Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Ja, das deutsche Gesetz schreibt vor, dass Balkonkraftwerk Betreiber ihre Anlage zumindest im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Eine Genehmigung zum Aufstellen des Balkonkraftwerks brauchen sie aber nicht zu beantragen.
So funktioniert die Registrierung im Marktstammdatenregister
Um ihre Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen, müssen Balkonkraftwerk Besitzer folgende Daten bereithalten:
- Datum der Inbetriebnahme
- Anzahl der Module (meist 1 bis 4)
- Gesamtleistung der Module in Wattpeak (Wp) und umgerechnet in KWp
- Wechselrichterleistung in W und in KWp
- Zählernummer (steht vorne auf dem Stromzähler)
Anschließend sind für die Registrierung nur 4 Schritte nötig:
- Den Anmeldeprozess über das MaStR Online Formular starten.
- In diesem Service Portal ein Benutzerkonto mit sich selbst als Administrator anlegen.
- Sich selbst oder ein Unternehmen als Anlagenbetreiber im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Falls das Balkonkraftwerk zum Eigenverbrauch genutzt werden soll, muss während der Registrierung bei der Frage, ob für den in der Solaranlage erzeugten Strom Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen werden sollen, mit „Nein“ geantwortet werden.
- Sobald das Anmeldeverfahren abgeschlossen ist, können sich Balkonkraftwerk Besitzer jederzeit auf der MaStR-Startseite einloggen und ihre Daten bearbeiten.
Wo muss ich mein Balkonkraftwerk sonst noch anmelden?
Eine zusätzliche Anmeldung der Mini-Solaranlage bei weiteren Ämtern oder dem eigenen Vermieter ist nicht erforderlich. Denn Hauseigentümer müssen eine Mini-PV-Anlage in der Regel dulden und können nur dagegen vorgehen, wenn sie z. B. Schäden an der Fassade hinterlässt. Trotzdem empfehlen wir bereits vor der Anschaffung Rücksprache zu halten, um spätere Probleme zu vermeiden.
Wann muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Die Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden.
Was passiert, wenn ich meine Balkonkraftwerk nicht anmelde?
Theoretisch könnte die Bundesnetzagentur eine Strafe in Form eines Bußgelds basierend auf dem § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verhängen, wenn jemand der Anmeldepflicht von Balkonkraftwerken nicht nachkommt. In der Praxis ist uns allerdings kein Fall bekannt, in dem eine fehlende Registrierung zu Strafgebühren oder zu Problemen führte.
FAQ: Antworten auf weitere Fragen zur Anmelde-Pflicht
Alle, die in unserem Beitrag noch nicht fündig gefunden sind, weil sie die Antwort auf eine spezielle Detail-Frage suchen, haben die Möglichkeit in folgenden Ratgebern noch mehr zum Betrieb eines Balkonkraftwerk zu erfahren.
Welche Größe ist für ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung zulässig?
Die gute Nachricht ist: Besitzer einer Mini-PV-Anlage müssen diese im Gegensatz zu einer großen Solaranlage nicht genehmigen lassen, sondern nur deren Inbetriebnahme melden.
Gibt es Ausnahmen von der vorgeschrieben Balkonkraftwerk Anmeldung?
Die allgemeine Anmeldepflicht entfällt, wenn die Solaranlage nicht dauerhaft am selben Ort betrieben wird. Dies gilt beispielsweise für mobile Anlagen, die im Wohnmobil während eines Campingurlaubs verwendet werden. Ebenso ist keine Anmeldung erforderlich, wenn das Balkonkraftwerk nicht mit dem Stromnetz verbunden ist, sondern ausschließlich einen Batteriespeicher lädt oder Elektrogeräte direkt versorgt, gemäß § 2 MaStRV.
Brauche ich einen neuen Zähler für mein Balkonkraftwerk?
Selbst bei der Anschaffung einer sehr kleinen Photovoltaik-Anlage für den Balkon bzw. das Balkongeländer könnte es erforderlich sein, einen neuen Stromzähler zu installieren. Dies liegt daran, dass viele ältere Ferraris-Zähler beispielsweise rückwärts laufen, wenn überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird, was in Deutschland nicht gestattet ist.
Diese Stromzähler eignen sich für den Betrieb eines Balkonkraftwerks:
- Analoge Zähler mit Rücklaufschutz (Symbol findet sich am Zähler)
- Digitale Stromzähler (Zweirichtungszähler oder Zähler mit Rücklaufsperre)
- Smart Meter
Was kostet die Anmeldung eines Balkonkraftwerks?
Die Registrierung im Markstammdatenregister ist kostenlos möglich und darf selbst durchgeführt werden.
Kann ich für mein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung verlangen?
Grundsätzlich ja, aber dies lohnt sich in der Regel nicht weil der Aufwand recht hoch ist und am Ende oft nur ein niedriger 2-stelliger Betrag pro Jahr dabei herauskommt.
Denn um eine Einspeisevergütung für ihre Balkon-Solaranlage zu erhalten, müssen Hausbesitzer sie beim Netzbetreiber anmelden. Anschließend wird die Anlage rechtlich wie eine herkömmliche Photovoltaikanlage eingestuft, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet, wie etwa die regelmäßige Meldung der eingespeisten Strommenge an den Netzbetreiber.
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