Fazit zur Photovoltaik und Stromspeicher Förderung in Bayern
Die Photovoltaik-Förderung in Bayern für das Jahr 2024 bietet zahlreiche Möglichkeiten für Hausbesitzer, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Durch die verschiedenen Förderprogramme und die steuerlichen Entlastungen werden die Kosten für die Photovoltaikanlagen deutlich gesenkt. Es lohnt sich also, die verschiedenen Optionen zu prüfen und die richtige Förderung für die jeweiligen Bedürfnisse zu wählen.
Fördermittel für Solaranlagen in Bayern in unter 2 Minuten finden:
Im folgenden Tool bieten wir eine unabhängige Übersicht für verschiedene Fördermöglichkeiten für eine Photovoltaikanlage.
10.000-Häuser-Programm
Das 10.000-Häuser-Programm der Bayerischen Staatsregierung zielt darauf ab, den Anteil der erneuerbaren Energien in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern zu erhöhen. Dabei liegt der Fokus im "PV-Speicher-Programm" auf der Installation eines neuen Stromspeichers in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage.
Wie funktioniert die Förderung für PV-Anlagen in Bayern?
Die Förderung wird für die Erst- oder Ergänzungsinstallation eines neuen Batteriespeichers jeweils in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage gewährt. Abhängig von der Kapazität des neuen Batteriespeichers (kWh) und der Leistung der neuen PV-Anlage (kWp) kann eine Förderung zwischen 500 und 2.375 EUR beantragt werden.
PV-Speicher-Programm
Das PV-Speicher-Programm ist Teil des 10.000-Häuser-Programms und fördert die Installation eines neuen Stromspeichers in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage.
Stromspeicher Förderung
Die Förderung wird auf Antrag als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung hängt von der Kapazität des Batteriespeichers und der Leistung der PV-Anlage ab.
Förderantrag und Bearbeitungsprozess für Stromspeicher
Die Antragstellung erfolgt online und muss vor der Erteilung des ersten Auftrags an den Fachbetrieb erfolgen. Der Ausdruck des Antrags muss von dem Antragsteller und einem Fachbetrieb oder Energieberater unterschrieben und innerhalb von zwei Monaten bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden.
Hindernisse bei der Stromspeicher Förderung
Aufgrund des hohen Aufwands für Corona-Soforthilfen und der hohen Anzahl von Anträgen für das PV-Speicher-Programm hat sich ein erheblicher Bearbeitungsstau ergeben. Es wird daran gearbeitet, durch Personalaufstockungen und durch Beschleunigungen bei der Antragsprüfung die Bearbeitungsrückstände abzubauen.
Förderbedingungen für Stromspeicher
Um eine Förderung im Programmteil "PV-Speicher-Programm" zu erhalten, müssen bestimmte Förderbedingungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass das Gebäude maximal zwei Wohneinheiten umfasst und mindestens eine Wohneinheit selbst bewohnt sein muss.
Photovoltaik-Förderung Augsburg
Seit dem 29. September 2023 unterstützt die Stadt Augsburg Photovoltaikanlagen und Anlagenerweiterungen sowie Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) durch ihr Solarförderprogramm. Um eine Anlage fördern zu lassen, muss sie auf oder an einem Gebäude oder Carport im Stadtgebiet Augsburg installiert werden.
Photovoltaikanlagen ab 1 kWp und Anlagenerweiterungen ab 3 kWp werden mit 500 Euro gefördert. Es gibt auch eine zusätzliche Förderung für eine nachhaltige Flächennutzung.
Förderbudget
Das Förderbudget für 2023 ist bereits ausgeschöpft, das Programm wird jedoch im Jahr 2024 weitergeführt. Neue Anträge können ab Januar 2024 gestellt werden.
Steuerliche Entlastungen
Neben den Photovoltaik-Förderungen bietet der Staat auch steuerliche Entlastungen an. Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage mehr an. Rückwirkend seit Januar 2022 entfällt außerdem die Einkommensteuer beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung.
Erneuerbare-Energien-Kredit 270
Über den bundesweiten Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme werden die Förderungen für Photovoltaikanlage vergeben. Diese sind über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen.
Kontakt und Beratungsstellen
Bei allgemeinen Fragen zum Förderprogramm ist die Servicestelle der Staatsregierung der erste Anlaufpunkt. Fragen zu konkreten Förderfällen beantworten die jeweils zuständige Bewilligungsstelle.
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