Abstandsregelung für Photovoltaik-Anlagen Abstand zum Nachbarn bei Photovoltaik - Was gilt auf meinem Dach?

Auf Reihenhäusern wird meistens ein Abstand zum Nachbarn vorgeschrieben. Diese Brandschutzmaßnahme soll die Gefahren minimieren. Der Mindestabstand fällt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. Was, wo gilt, erläutern wir in diesem Beitrag.

Die Abstandsregelungen zu Nachbarn müssen bei PV-Anlagen beachtet werden

Abstand zum Nachbarn bei Photovoltaik - Das Wichtigste in Kürze

Erforderliche Mindestabstände können die Möglichkeit der Installation von Photovoltaikanlagen auf Doppelhaushälften oder Reihenhäusern einschränken.

  • Abstand: Für Photovoltaik wird ein Abstand von 0,5 bis 1,25 Metern vorgeschrieben.
  • Landesrecht: Der Abstand zum Nachbarn fällt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus.
  • Zusatzleistung: Je geringer der Abstand zum Nachbarhaus, desto größer die Installationsfläche.

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Wie viel Abstand brauche ich zum Nachbarn bei Photovoltaik?

Bei Photovoltaik gilt Mindestabstände zu Nachbargebäuden zwischen 0,5 und 1,25 Metern, je nach Bundesland. Wenn die Außenseiten und die Unterkonstruktion einer Anlage nicht brennbar sind, reicht ein halber Meter Abstand zum Nachbargebäude aus. Ansonsten sieht die Musterbauordnung einen Abstand von 1,25 Metern vor.

Die Abstandsvorschriften erschweren die Installation auf Doppelhaushälften und Reihenhäusern. In manchen Bundesländern ist eine Installation ohne Abstände möglich. Zum Beispiel können in Nordrhein-Westfalen Ein- und Zweifamilienhäuser mit einer Ausnahmegenehmigung der Bauaufsichtsbehörde auf die Abstände verzichten.

Welchen Abstand brauche ich zum Nachbarn bei Photovoltaik?

Bei Photovoltaik müssen Abstandsvorschriften für den Brandschutz eingehalten werden. PV-Anlagen verursachen zwar in der Regel keine Brände, haben aber Auswirkungen auf die Brandentstehung und die Brandbekämpfung. Um ein Übergreifen der Flammen zu verhindern, ist in den meisten Bundesländern ein Sicherheitsabstand zu benachbarten Häusern, insbesondere zur Brandwand, vorgeschrieben.

Brandschutzwände dienen der Sicherheit und verhindern ein Übergreifen des Feuers auf benachbarte Gebäude. In manchen Bundesländern lassen sich PV-Module ohne Mindestabstand zur Brandschutzwand installieren. 

Wo finde ich die in meinem Bundesland geltenden Regeln?

Der Brandschutz ist in den Landesbauordnungen geregelt. Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften. Die Musterbauordnung des Bundes dient als Vorlage für die Landesvorschriften. Viele Bundesländer übernehmen Teile der Musterbauordnung, es können aber auch länderspezifische Änderungen vorgenommen werden. Die Abstandsvorschriften für Dächer sind in den einzelnen Abschnitten der Muster- und Landesbauordnung zu finden.

Die Musterbauordnung verlangte bisher für Solaranlagen einen einheitlichen Abstand von 1,25 Meter, es sei denn, die Brandwand ragt 30 cm über die Dachhaut hinaus. Im September 2022 hat die Bauministerkonferenz die Anforderungen jedoch geändert. Nun gilt für Solaranlagen in Häusern, deren Brandwand nur bis unter die Dachhaut reicht, ein Abstand von 0,5 Meter. Für alle anderen Fälle gilt weiterhin ein Abstand von 1,25 Meter. Anlagen ohne Abstand sind nur dann zulässig, wenn ihre Brandwände um 30 cm überstehen. Diese Änderungen müssen allerdings erst in geltendes Landesrecht umgesetzt werden, damit sie vor Ort gelten. Bis dahin gelten die Regelungen der LBO. Einige Länder haben diesen Prozess bereits eingeleitet.

Eine Übersicht:

Land

 

Aktuell gültig

 

Link 

 

Baden-Württemberg

 

nichts gefordert

 

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

 

Bayern

 

Laut LBO:


Trennwände statt Brandwände zur Ausführung von Reihenhäusern möglich

 

Bayerische Bauordnung

 

Berlin

 

  • 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen

 

Bauordnung für Berlin

 

Brandenburg

 

  • 0 m, wenn die Brandwände mindestens 30 Zentimeter über die Bedachung herausragen. 
  • 0,5 m, wenn die Anlage das Dach weniger als 0,3m überragt
  • 1,25 m für alle anderen

 

Brandenburgische Bauordnung

 

Bremen

 

 

  • 0 m, wenn die Brandwände mindestens 30 Zentimeter über die Bedachung herausragen. 
  • 0,5 m, wenn die Anlage das Dach weniger als 0,3m überragt
  • 1,25 m für alle anderen

 

Erlass vom 10. Mai 23 ermöglicht Abweichung von LBO ohne Antrag

 

Bremische Landesbauordnung

 

Hamburg

 

  • keine Abstände in LBO vorgesehen, Brandschutz ist individuell zu klären

 

Hamburgische Bauordnung

 

Hessen

 

 

  • 0 m Abstand, für Anlagen aus brennbaren Stoffe wenn die Brandwand 0,3m überragt oder für Anlagen aus nicht-brennbaren Stoffen
  • Ansonsten 0,5 m für Anlagen aus nicht-brennbaren Stoffen, wenn sie die Dachhaut max 0,3 m überragen
  • 1,25 m für alle anderen

 

 

Hessische Bauordnung

 

Mecklenburg-Vorpommern

 

  • 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen

 

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern

 

Niedersachsen

 

  • 0,5 m für nicht brennbare Baustoffe
  • 1,25 m für Anlagen aus brennbaren Baustoffen

 

Niedersächsische Bauordnung

 

Nordrhein-Westfalen

 

  • Seit 01.01.2024 gilt eine neue LBO, nach der die bisher geltenden Abstände entfallen. §32 (5) weist demnach keine Abstände für Solaranlagen mehr aus.

 

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

 

Rheinland-Pfalz

 

  • 1,25m für aufgeständerte Anlagen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5
  • Für alle weiteren gilt die Sicherstellung des Brandschutzes "im Ermessensspielraum"

 

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz 

 

Saarland

 

  1. 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen

 

Saarländische Landesbauordnung 

 

Sachsen

 

  • 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen 
  • 0,3m für dachparallele Anlagen aus nicht brennbaren Stoffen

 

Sächsische Bauordnung

 

Sachsen-Anhalt

 

  • 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen

 

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

 

Schleswig-Holstein

 

  • 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen

 

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein

 

Thüringen

 

  • 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen

 

Thüringer Bauordnung

Stand: September 2023, Quelle: https://www.sfv.de/abstandsregeln-auf-reihenhaeusern-was-gilt-auf-meinem-dach

Erhöht Photovoltaik das Brandrisiko?

Der Besitz einer eigenen PV-Anlage erhöht nicht das Brandrisiko. Eine Studie des Fraunhofer ISE ergab, dass nur 0,006 % der bis 2013 installierten Solaranlagen Brände hatten. Diese Quote soll aufgrund des technischen Fortschritts weiter sinken. Entscheidend sind hochwertige Komponenten und eine professionelle Installation. Dazu gehören Solarmodule, Unterkonstruktion, Kabel und Netzstecker. 

Brandschutzmaßnahmen

Die Installation eines Notausschalter ist für Photovoltaikanlagen nicht vorgeschrieben, dennoch sinnvoll. Im Brandfall unterbricht der Schalter sofort die Stromzufuhr von der Solaranlage zum Wechselrichter. Die Solarmodule erzeugen weiterhin Strom, wenn die Sonne noch scheint. Der Not-Aus-Schalter unterbricht nur die Verbindung zur Hausstromversorgung.

Darüber hinaus helfen folgende Punkt den Brandschutz zu erhöhen:

  • Regelmäßige Wartung durch Solarteur
  • Übersichtsplan der Solaranlage erstellen und neben Wechselrichter platzieren.
  • Im Brandfall die Feuerwehr am Telefon über eine Solaranlage informieren.

Kann die Feuerwehr den Brand einer PV-Anlage löschen?

Besitzer von PV-Anlagen machen sich oft Sorgen, dass die Feuerwehr nicht in der Lage sein wird, Brände in ihren Häusern zu löschen. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Die Feuerwehrleute sind für den Umgang mit Bränden von Photovoltaikanlagen geschult. Aufgrund der Spannung der Anlage ist es wichtig, Bereiche mit Löschwasser zu vermeiden. Es wird empfohlen, stets einen Mindestabstand von einem Meter zur Anlage einzuhalten.

Tipp: Im Falle eines Brandes des PV-Speicher ist es wichtig, die Batterie sofort mit Wasser zu kühlen. Dadurch wird verhindert, dass sich die Lithium-Ionen-Zellen zersetzen.

Versicherung für Photovoltaik abschließen

Die Gebäudeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten, wenn eine PV-Anlage durch einen Brand beschädigt wird. Dafür muss man den Versicherer aber vorher über den Kauf der Anlage informieren und eventuell die bestehende Versicherung aktualisieren oder eine zusätzliche Photovoltaikversicherung abschließen.

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Stefano Fonseca

Stefano Fonseca ist erfahrener Ingenieur für Energie und Umwelt, der seine Leidenschaft für das Schreiben zum Beruf machte. Seine Leidenschaft sind Photovoltaik und Wärmepumpen Themen. Sein Ziel ist es, technische Informationen in verständliche Texte zu verwandeln.

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