THG-Anbieter kündigen – das Wichtigste in Kürze
- Vertragsvereinbarung: Die THG-Prämie können sich Besitzer eines elektrischen Fahrzeugs jährlich sichern. Ideal ist es deshalb, sich für einen Anbieter zu entscheiden, der nur für das aktuelle Jahr den Verkauf der THG-Quote übernimmt, um im Folgejahr die Möglichkeit zu haben einen anderen Anbieter mit noch höherer Auszahlung zu wählen.
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist: Nutzer sollten beim Vertragsabschluss genau überprüfen, ob sie sich länger als ein Jahr an den Anbieter binden. Seriöse Anbieter geben dies beim Abschluss an oder es ist transparent in den AGB nachzulesen. Außerdem lohnt sich ein Blick auf Kündigungsfristen.
- Abtretungszeitraum: Regulär beläuft sich der Abtretungszeitraum auf ein Jahr und es ist keine Kündigung nötig. Einige Anbieter legen jedoch vertraglich fest, dass Kunden ihre Quote über zwei oder mehrere Jahre an sie abtreten. Das bedeutet, dass nur der Anbieter die Quote für die jeweiligen Zeiträume am Markt verkaufen darf. Hier können Abofallen bestehen und Nutzer sollten Kündigungsfristen berücksichtigen.
Disclaimer: Wir dürfen und können keine rechtliche Beratung leisten. Wenden Sie sich im Einzelfall an den Anbieter ihrer Wahl, um sich über die vertraglichen Begebenheiten konkret zu informieren. Haben Sie sich bereits die THG-Prämie gesichert und bemerken erst jetzt, dass sie sich über ein Jahr hinaus an den Anbieter gebunden haben, kann es sich lohnen auf Kulanz zu hoffen, wenn sie den Vertrag vorzeitig kündigen.
THG-Anbieter kündigen – Das gilt bei der Leistung eines THG-Anbieters
Die THG-Quote können Besitzer eines Elektrofahrzeugs nicht allein vermarkten. Dafür braucht es THG-Anbieter, die mehrere Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und dann verkaufen. Der Erlös oder zumindest ein Anteil abzüglich Provision wird daraufhin an den Kunden als THG-Prämie ausgezahlt.
Grundsätzlich gilt dabei: Unabhängig von Vertragslaufzeiten und ob ein Anbieter beibehalten oder gewechselt wird, müssen Interessierte an der THG-Prämie jedes Jahr vorweisen, dass sie noch im Besitz des E-Fahrzeugs sind, für das die Prämie beantragt wird. Wie bei der Erstanmeldung beim Anbieter sind der aktuelle Fahrzeugschein relevant, auf dem Antragsteller für die THG-Prämie als Halter eingetragen sein müssen. Dieser muss auf dem Portal hochgeladen werden.
Idealfall: Wird der Vertrag nur für ein Jahr abgeschlossen und die Vermarktung der Quote für diesen Zeitraum abgetreten, ist keine Kündigung nötig und Nutzer müssen keine automatische Verlängerung des Vertrags befürchten. Es kann lediglich sein, dass sich der Anbieter an den jeweiligen Kunden wendet und eine erneute Anmeldung für die THG-Prämie des Folgejahrs anbietet. Nutzer können in diesem Fall frei entscheiden, ob sie einen neuen Vertrag mit dem bestehenden Anbieter eingehen oder zu einem Konkurrenten wechseln wollen.
Hinweis: Eine mögliche (vorzeitige) Kündigung muss erst formuliert werden, wenn der Abtretungszeitraum für zwei oder mehr Jahre besteht oder ohne Kündigung immer wieder verlängert wird.
Kündigung THG-Anbieter – auf AGB und Vertragslaufzeiten achten
Schon bei der Auswahl des THG-Anbieters sollten Nutzer mehr berücksichtigen als nur eine möglichst hohe Auszahlung der THG-Prämie. Auch die Vertragsbindung ist relevant. Einige Anbieter legen nämlich eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren oder mehr fest.
Das heißt, dass Kunden für das aktuelle und das kommende Jahr ihre Quote über die Plattform vermarkten lassen (müssen). Nicht immer ist dies bei der Erstanmeldung ersichtlich. Wir empfehlen deshalb einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen und eine gute Prüfung der Daten über die Vertragslaufzeit. Denn eine frühere Kündigung des Vertrags ist in der Regel nicht vorgesehen.
Lichtblick: Bei einer Kündigung trotz längeren Abtretungszeiträumen können Kunden aber immerhin auf die Kulanz des Anbieters hoffen. Schließlich ist das die Voraussetzung, um einen anderen Anbieter für das kommende Jahr beauftragen zu dürfen.
THG-Anbieter kündigen: Widerrufsrecht und Kündigungsfrist
Widerrufsrecht: In der Regel gilt bis zwei Wochen nach Vertragsabschluss das Widerrufsrecht. Das heißt, dass binnen dieses Zeitraums der Vertrag auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden darf. Dafür steht auf manchen Plattformen sogar ein Formular bereit.
Kündigungsfrist: Ist der Zeitraum für die Nutzung des Widerrufsrechts bereits verstrichen, sollten Kunden auf die geltenden Kündigungsfristen achten. Je nachdem, wann die Registrierung stattfand, müssen sich Nutzer Erinnerungen erstellen, um pünktlich die Kündigungsfristen einzuhalten.
Denn einige Hersteller setzen die Kündigungsfrist auf das Ende des Jahres. Das kann besonders von den Kunden schnell vergessen werden, die sich bereits zur ersten Jahreshälfte die THG-Prämie gesichert haben. Es gibt allerdings auch Anbieter, die eine monatliche Kündigungsfrist gewähren.
Hinweis: Die AGB können sich stark unterscheiden. Wir können daher keine pauschalen Empfehlungen geben, sondern raten dringen dazu die allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Registrierung genaustens zu überprüfen, um sich über Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Abtretungszeiträume sicher zu sein. Dadurch vermeiden Kunden späteren Ärger über eventuelle Abofallen oder Schwierigkeiten, Verträge vorzeitig beenden zu können.
THG-Anbieter kündigen – so geht’s
Eine Kündigung muss in Textform eingereicht werden. Dabei muss es sich allerdings nicht um einen postalen Brief per Einsendung handeln. Als ausreichend gilt auch eine Kündigung per E-Mail.
Bei einer Kündigung vor Ende der eigentlichen Laufzeit müssen Nutzer auf die Kulanz des Anbieters hoffen, da eine vorzeitige Kündigung, falls nicht anders durch eine Kündigungsfrist angegeben, nicht vorgesehen ist.
Aktueller Stand: Da private Personen erst seit 2022 von der THG-Prämie profitieren, ist noch unbekannt, wie leicht oder schwer längere Verträge vorzeitig gekündigt werden können. (Stand: 11/2022)
Sicher ist jedoch, dass auch andere Gründe als ein Anbieterwechsel dafür sorgen können, dass keine THG-Prämie für das Folgejahr beim selben THG-Anbieter abgewickelt wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Fahrzeug verkauft wurde und der Vertragspartner damit nicht mehr der Halter des Fahrzeugs ist, für das im Vorjahr noch die THG-Prämie erhalten wurde.
Zudem ist auch nicht bekannt, inwiefern und von wem überprüft werden kann, ob Nutzer trotz bestehendem Mehrjahresvertrag ihre Quote im nächsten Jahr einem anderen Anbieter verkaufen. Denn aus Datenschutzgründen ist es anzuzweifeln, dass das Umweltbundesamt, das die eingereichten Quoten zertifiziert, einzelnen Anbietern diesbezüglich Auskunft geben darf.
Trotz oder gerade aufgrund dieser Unklarheiten appellieren wir an Nutzer, ihre Vertragsbedingungen genaustens zu prüfen und ihr Recht auf eine Kündigung zu erwirken, um die bestmögliche jährliche THG-Prämie erhalten zu können.
Hinweis: Um die THG-Quote vermarkten zu können, benötigen THG-Anbieter die Fahrzeugscheine ihrer Kunden, die sich darüber als Halter identifizieren. Dieser Nachweis ist jährlich nötig, um die ebenfalls jährlich ausgezahlte THG-Prämie zu erhalten. Werden innerhalb des Abtretungszeitraums keine Nachweise darüber erbracht, gilt ein Kunde als inaktiv und der Anbieter ist dazu berechtigt seinerseits den Vertrag aufzulösen.
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