Welche Voraussetzungen gibt es, um die THG-Prämie zu erhalten?
Aktuell ist es jedem Besitzer von Elektroautos oder elektrischen Zweirädern möglich, die THG-Prämie jährlich in Anspruch zu nehmen.
Für Zweiräder gelten bestimmte Bedingungen:
- Das Fahrzeug muss elektrisch angetrieben sein,
- eine Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreichen und
- mit einem sogenannten "großen Kennzeichen" ausgestattet sein.
Grundvoraussetzung ist also ein Elektrofahrzeug und der Nachweis des Besitzes, welcher bei der Antragsstellung vorgelegt werden muss.
Um die THG-Prämie letztendlich zu erhalten, müssen die Interessenten sich für einen Anbieter entscheiden. Diese Entscheidung kann bei der Menge an Anbietern durchaus schwerfallen. Wir haben uns verschiedene Optionen genauer angeschaut und in unserem THG Quoten Vergleich gegenübergestellt.
Wer hat Anspruch auf die THG-Prämie?
Grundsätzlich haben alle Besitzer von rein elektrisch angetriebenen Autos das Recht, die Bonuszahlungen der Treibhausgasminderung zu beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug geleast oder als Dienstwagen genutzt wird. Auch der Zeitpunkt der Erstzulassung ist nicht relevant für die Beantragung der THG-Prämie.
Welche Fahrzeuge erhalten die THG-Prämie?
Die THG-Quote erstreckt sich über eine breite Palette von Fahrzeugen, einschließlich rein elektrischer Autos, vollelektrischer Lastkraftwagen, Bussen und Transportern, sowie anderer Fahrzeuge aus der E-Nutzfahrzeug Klasse N1 oder M3. Dagegen sind Hybridfahrzeuge, Plug-in-Hybride, Wasserstofffahrzeuge und herkömmliche Verbrennerfahrzeuge nicht förderfähig, da sie nicht in den Geltungsbereich der THG-Prämie fallen. Die THG-Prämie für Plug-In Hybride gibt es nicht. Zusätzlich können Besitzer von elektrisch betriebenen Leichtkrafträdern oder E-Motorrädern ebenfalls von der Prämie profitieren.
Tipp: Mehr zur THG-Prämie für E-Roller oder der THG-Prämie für E-Bus und E-LKW in unseren Ratgebern.
Berechtigte Fahrzeuge:
- E-LKW
- E-Busse
- E-Transporter
- Klasse N1 & M3
- E-Leichtkrafträder
- E-Motorräder
Nicht zugelassene Fahrzeuge:
- Hybrid Fahrzeuge
- Plug-In-Hybride
- Wasserstofffahrzeuge
- Verbrennerfahrzeuge
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