Diese Regeln gelten für Balkonkraftwerke in Mehrfamilienhäusern Balkonkraftwerk im Mehrfamilienhaus: Wie vorgehen?

Angesichts der steigenden Strompreise entscheiden sich immer mehr Menschen für eine platzsparende Mini-Solaranlage auf einem Flachdach, an ihrem Balkon oder der Fassade. Während die Montage dabei meist sehr einfach funktioniert, kann die Einigung mit Vermieter oder Eigentümergesellschaft dagegen manchmal zur Herausforderung werden. Wir erklären deshalb, welche Rechte Bewohner von Mehrfamilienhäusern bei der Balkonkraftwerk Nutzung haben und wann Eigentümer einschreiten dürfen.

Selten teilen alle Hausbewohner dieselbe Meinung

Das Wichtigste zu Balkonkraftwerken in Mehrfamilienhäusern

Wer in einem Gebäude mit mehreren Parteien lebt, sollte vor dem Aufbau einer Mini-Solaranlage folgendes wissen: 

Leistung: Grundsätzlich gelten alle PV-Anlagen mit einem maximal 800 Watt starken Wechselrichter und bis zu 2000 Watt starken Solarpanelen ab 2024 als Balkonkraftwerke und müssen nicht extra genehmigt, sondern nur kostenlos im Marktstammdatenregister verzeichnet werden.

Montage: Viele Balkonkraftwerk Halterungen lassen sich ohne Vorkenntnisse selbst montieren und kommen sogar ohne bauliche Maßnahmen wie Bohren oder Schrauben aus. Bei der Befestigung an einer Fassade oder überhängend an einem Balkongeländer ist jedoch darauf zu achten, dass Passanten bei einem potenziellen Absturz nicht verletzt werden können. Daher kommen z. B. für Bewohner der dritten oder vierten Etage nur bestimmte Systeme infrage.

Rechtslage: Vermieter oder Hauseigentümer dürfen eine Mini-Solaranlage nicht einfach ohne Grund verbieten und können sogar gerichtlich dazu gezwungen werden, diese zu akzeptieren. Trotzdem ist eine frühzeitige Rücksprache immer der bessere Weg, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde im Voraus vom priwatt Balkonkaftwerk Experten Lukas Hoffmeier fachlich geprüft.

Checkliste: Lohnt sich ein Balkonkraftwerk im Mehrfamilienhaus?

Um besser abschätzen zu können, ob es sich überhaupt rentiert die eigene Wohnung mit einem Balkonkraftwerk auszustatten, sollten Interessierte sich vor der Auseinandersetzung mit den rechtlichen Aspekten zuerst folgende Fragen stellen:

  • Liegt der ausgewählte Standort dauerhaft in der Sonne oder wird er im Laufe des Tages von Gebäuden oder Bäumen verschattet?
  • Befindet sich die Anlage später auf dem eigenen Balkon und ist damit Teil der Wohnfläche oder ist eine gemeinsame Fläche wie die Fassade davon betroffen?
  • Können andere durch herunterfallende Teile oder blendende Panele behindert werden
  • Ist die Montage ohne Bohren oder Schrauben möglich und falls nein, wer muss wegen baulicher Maßnahmen um Erlaubnis gebeten werden?
  • Bestehen Denkmalschutzauflagen oder regionale Bauvorschriften für die Immobilie, die eine Montage be- oder sogar verhindern könnten?
  • Gibt es eine geeignete Steckdose für den Anschluss der Anlage?
  • Entspricht der Stromzähler den aktuellen Anforderungen und falls nein, stimmt die Hausverwaltung einem Wechsel zu?
Lukas Hoffmeier
Balkonkraftwerk Expertentipp

”Ein Balkonkraftwerk am Balkongitter stellt keinen Eingriff in die Bausubstanz dar. Es kann einfach am Geländer verschraubt und genauso leicht wieder entfernt werden.”

Lukas Hoffmeier, priwatt GmbH

Zu den Balkonkraftwerken von priwatt

Kann die Hausverwaltung ein Balkonkraftwerk verbieten?

Bereits 2021 hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden, dass Vermieter die Nutzung eines ordnungsgemäß installierten Balkonkraftwerks nicht einfach untersagen können. 

So heißt es unter dem Aktenzeichen 37 C 2283/20:„Der Vermieter darf nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund dem Mieter die Nutzung einer Solaranlage auf dem Balkon versagen, wenn diese baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht zurückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert ist sowie keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgeht.“

Für den Fall, dass andere durch das Balkonkraftwerk beeinträchtigt werden, besteht jedoch durchaus ein Veto-Recht. So urteilte z. B. das Oberlandesgericht Düsseldorf den Umbau einer Mini-Solaranlage an, weil sie die Nachbarn dauerhaft blendete. Weitere Informationen dazu sind unter dem AZ I-9 U 35/17 zu finden.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Hauseigentümer, Vermieter oder auch Nachbarn können sich gegen ein Balkonkraftwerk wehren, sofern es triftige Gründe gegen dessen Nutzung gibt

Was sind die Vorteile eines Balkonkraftwerks im Mehrfamilienhaus?

Bei der Entscheidung für eine Mini-Solaranlage profitieren z. B. auch Mieter von folgenden Vorteilen:

  • Vergleichsweise günstig in der Anschaffung
  • Führt zur dauerhaften Entlastung der Stromrechnung
  • Benötigt in der Regel sehr wenig Stellfläche
  • Oft ohne große bauliche Veränderungen montierbar
  • Guter Beitrag zum Umweltschutz

Was sind die Nachteile eines Balkonkraftwerks im Mehrfamilienhaus?

Vor dem Kauf sollten jedoch auch folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • Rücksprache mit Vermieter / Eigentümergesellschaft erforderlich
  • Ungenutzter Strom fließt kostenlos ins öffentliche Netz
  • Teilweise Zählerwechsel nötig

Weitere Tipps und Tricks zur Balkonkraftwerk Nutzung

Wer sich noch umfassender informieren will, wird z. B. in den folgenden Fachbeiträgen unserer Redaktion fündig:
Balkonkraftwerk Testsieger
Guerilla PV: Was ist legal, was nicht?
Balkonkraftwerk im Winter - wie viel Erzeugung ist zu erwarten?
Mehrere Balkonkraftwerke betreiben – ist das erlaubt?

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homeandsmart Redaktion Mariella Wendel

Mariella Wendel ist Redakteurin und SEO-Expertin bei der homeandsmart GmbH. Ihre Expertise umfasst u.a. Mähroboter, Balkonkraftwerke, Smartwatches und Sprachassistenten wie Alexa. Außerdem ist sie als Fotografin aktiv und hat bereits mehrere Fach-Bücher veröffentlicht. 

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