Was ist zu beachten? Stromerzeugung mit eigenem Balkon-PV: Was rechtlich gilt

Strom ist ein wichtiger Bestandteil unseres täglichen Lebens. Doch die Kosten für den Strombezug vom öffentlichen Netz steigen immer weiter an. Viele Verbraucher suchen daher nach Alternativen, um ihren Energiebedarf selbst zu decken und damit unabhängiger von den Stromversorgern zu werden.

Wolken am Himmel

Eine Möglichkeit ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Balkon. So kann man selbst Strom erzeugen und dabei Geld sparen. In diesem Artikel erklären wir, welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.

Welche Rechte sind für Betreiber von Balkon-PV-Anlagen relevant?

Es gibt verschiedene Gesetzestexte, die für den Betrieb von Balkon-PV-Anlagen relevant sind. Dazu gehören unter anderem:

  • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
  • die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV),
  • das Stromsteuergesetz (StromStG) und
  • das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Es folgt eine Übersicht über die wichtigsten Fakten aus diesen Gesetzen. Deren Inhalte sind allerdings komplex und Vorhaben der Regierung, wie die Photovoltaik-Strategie des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), kündigen bereits geplante Änderungen an. Wer sich für ein Balkonkraftwerk interessiert, sollte sich daher immer tagesaktuell informieren.

Dafür eignen sich zum Beispiel Ressourcen wie diese Sammlung wichtiger Vorgaben der Verbraucherrechtskanzlei rightmart oder der Kontakt mit deren Rechtsanwälten, um sich individuell beraten zu lassen.

Recht auf Balkon-PV-Anlagen als Mieter

Laut Mietrecht haben Mieter das Recht, ihre Mietwohnung nach ihren Vorstellungen zu nutzen, soweit sie dadurch nicht die Rechte des Vermieters oder anderer Mieter beeinträchtigen.

Das bedeutet, dass Mieter grundsätzlich das Recht haben, eine Balkon-PV-Anlage zu installieren, wenn diese keine baulichen Veränderungen am Gebäude erfordert und keine Gefahren oder Einschränkungen für andere Bewohner oder das Gebäude darstellt.

Allerdings kann der Vermieter in seinem Mietvertrag oder der Hausordnung Regeln aufstellen, die die Installation einer Balkon-PV-Anlage einschränken oder verbieten. In diesem Fall müssen sich Mieter an die entsprechenden Vorschriften halten.

Zu diesem Zweck sollte der Mietvertrag geprüft werden. Wenn dort das Anbringen von Gegenständen an dem Balkongeländer nicht explizit verboten ist, steht der Installation nichts im Wege.

Im Zweifelsfall sollten Mieter sich vor der Installation einer Balkon-PV-Anlage mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen und klären, ob die Anlage erlaubt ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Unter Umständen kann die PV-Anlage an dem Balkon als “Verunstaltung” wahrgenommen werden und zu Konflikten führen.

Meldepflichten

Für Balkon-PV-Anlagen besteht eine Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur.

Die Meldepflicht dient dazu, dass die Bundesnetzagentur einen Überblick über die Anzahl und Leistung von Solaranlagen hat, die ins Netz einspeisen. Dadurch kann sie die Netzsicherheit gewährleisten und die Einspeisung erneuerbarer Energien besser planen.

Das Balkonkraftwerk muss zusätzlich bei dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden, damit unzulässige Netzrückwirkungen leicht ermittelt und behoben werden können.

Zähleraustausch

Wer Strom erzeugt und in das Netz einspeist, muss dafür sorgen, dass die Menge stets gemessen und bilanziert wird. Nicht jeder Stromzähler ist in der Lage, diese Messung durchzuführen.

Ältere Ferrariszähler laufen in diesem Fall beispielsweise rückwärts, was wiederum keine korrekte Messung des tatsächlich gebrauchten und erzeugten Stroms zulässt.

Zähler dieser Art müssen durch moderne Zweirichtungszähler ausgetauscht werden.

Montagevorschriften

Für die Befestigung am Balkon müssen die Herstellervorgaben eingehalten werden. Diese sollten sich nach regulären, baurechtlichen Vorgaben richten, etwa indem sie andere Mieter nicht beeinträchtigen oder durch mangelnde Stabilität Sach- oder Personenschäden riskieren.

Wo sich die Befestigung der Anlage lohnt, entscheidet sich an der Menge der Sonneneinstrahlung und der Ausrichtung des Balkons. Hier eignet sich ein Ertragsrechner für Balkonkraftwerke, um die beste Position und mögliche Erträge für verschieden leistungsstarke PV-Anlagen zu ermitteln.

Balkon-PV-Anlagen werden steckfertig geliefert. Sie sind durch Energiesteckvorrichtungen versehen, die den DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen. Daher dürfen diese Balkonkraftwerke ohne Hilfe von Elektroinstallateuren durch Laien eigenständig mit dem Stecker an den Stromkreis angeschlossen werden.

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) empfiehlt allerdings, dass die Leitung, die für die Einspeisung genutzt werden soll, durch eine Elektrofachkraft geprüft und bei Bedarf durch eine kleinere Sicherung ergänzt wird, um Überlastungen und Brände zu verhindern.

Zudem sollen reguläre Haushaltssteckdosen, die für die PV-Anlage genutzt werden sollen, durch spezielle Energiesteckdosen ausgetauscht werden.

Fazit

Für Balkon-PV-Anlagen gibt es rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. So müssen Mieter die Regeln des Mietvertrags einhalten und die Anlage bei der Bundesnetzagentur und ihrem Netzbetreiber anmelden. Jegliche Montagevorschriften der Hersteller und des Baurechts müssen eingehalten werden, um eine sichere und effektive Stromerzeugung zu gewährleisten. Steckfertige Anlagen dürfen selbst angeschlossen werden. Der Austausch von Zählern und Steckdosen sollte wiederum nur durch Fachkräfte erfolgen.

Da die rechtlichen Vorgaben für Balkon-PV-Anlagen komplex sind, sollten Verbraucher durch eine individuelle Beratung bei Experten und eine regelmäßige Informationsbeschaffung auf dem neuesten Stand bleiben.

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homeandsmart Redaktion David Wulf

David Wulf ist Unternehmer, SEO-Berater und Coach. Er arbeitet unter anderem als Geschäftsführer und SEO-Verantwortlicher bei homeandsmart GmbH in Karlsruhe, Deutschland.

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