Fahrrad geklaut – was tun?
Ist es passiert und das Fahrrad hat ungewollt den Besitzer gewechselt, sollte der Diebstahl möglichst bald bei der Polizei angezeigt werden. Nur wer Anzeige erstattet, bekommt den Wiederbeschaffungswert des Rades von der Versicherung ersetzt. Für die Ermittlungen der Polizei sind folgende Informationen hilfreich:
- Eigentumsnachweis (z.B. Kaufbeleg)
- Rahmennummer
- Rahmengröße und Modell
- Farbe
- Codierung (wenn vorhanden)
- Besondere Merkmale
- Fotos (wenn vorhanden)
Ein Fahrradpass erleichtert im Falle eines Diebstahls den bürokratischen Aufwand und die Suche nach dem gestohlenen Bike. Der Fahrradpass enthält alle wichtigen Informationen rund um das Fahrrad. Man legt diesen am besten direkt bei der Anzeige vor, oder überträgt die Daten aus der kostenlosen Fahrradpass-App (Android | iOS) an die Dienststelle.
Nach der Anzeige des Fahrraddiebstahls bei der Polizei, sollte man möglichst zeitnah die Versicherung über den Diebstahl informieren. Wird zu lange gewartet, kann es sein, dass die Versicherung keine Kosten übernimmt und man auf dem Schaden selbst sitzen bleibt. Auch für die Meldung bei der Versicherung sollten die Fahrraddaten parat sein. Zusätzlich zum Eigentumsnachweis und einem ausgefüllten Fahrradpass wird für die Versicherung die Anzeigennummer der Polizei benötigt. Taucht ein entwendetes Fahrrad auf, nachdem die Versicherung die Entschädigung bereits bezahlt hat, muss der Eigentümer die Versicherung schriftlich benachrichtigen. Meist sind die Hausratsversicherungen so geregelt, dass der Versicherungsnehmer die Wahl hat, ob er die geleistete Entschädigung zurückbezahlt oder der Versicherung das wieder aufgetauchte Fahrrad überlässt.
Fahrrad gestohlen: Wenn der Dieb sich noch zu schaffen macht
Wer einen Dieb auf frischer Tat ertappt, während er sich am Fahrrad zu schaffen macht, darf ihn notfalls mit Gewalt davon abbringen, sein Werk zu vollenden. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) rät, in solch einem Fall lieber die Polizei zu rufen und nur dann selbst einzuschreiten, falls diese nicht rechtzeitig am Tatort eintrifft. Erlaubt ist auch, den Fahrraddieb zu verfolgen, um sein Rad zurück zu bekommen. Nicht legal hingegen ist, das Fahrrad nach einigen Wochen wieder an sich zu nehmen, falls es irgendwo abgestellt ist oder auf einem Flohmarkt angeboten wird.
Fahrrad-Diebstahl: Was ersetzt die Versicherung?
Stiehlt ein Einbrecher ein Fahrrad aus einem geschlossenen Abstellraum, Keller oder einer verschlossenen Wohnung, übernimmt die Hausratsversicherung den Schaden. Allerdings werden Fahrräder meist auf offener Straße gestohlen. Dafür kann man eine Zusatzklausel in der Hausratsversicherung aktivieren. Voraussetzung für eine Schadensregulierung ist, dass das Rad mit einem verkehrsüblichen Schloss gegen das Entwenden gesichert war. Eine Übersicht über anerkannte und geprüfte Schlösser stellt der VdS zur Verfügung. Zum Beispiel das Bügelschloss ABUS Granit XPlus 540/160HB230 – es erreichte mit der Gesamtnote „gut“ (1,6) die beste Note beim Schlosstest der Stiftung Warentest (05/2019) unter allen geprüften Schlössern und ist somit Testsieger.Die Versicherung ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungswert, das ist die Summe, die benötigt wird, um ein neues, gleichwertiges Rad anzuschaffen. Wer ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike besitzt, sollte sich über den Abschluss einer eigens dafür vorgesehenen Fahrradversicherung informieren, denn in vielen Fällen ist die Deckung der Versicherung auf einen bestimmten Prozentsatz begrenzt. Eine extra Fahrradversicherung übernimmt im Gegensatz zur Hausratsversicherung in vielen Fällen auch Reparaturkosten bei Unfällen oder mutwilliger Zerstörung.
Fahrrad-Diebstahl: Vorbereitet sein und sich schützen – Tipps, die helfen
Hier geben wir Tipps, wie man sich vor Dieben schützen kann und im Falle eines gestohlenen Fahrrads optimal darauf vorbereitet ist.
- Fahrrad richtig an- und abschließen: Das Fahrrad sollte möglichst mit dem Rahmen an einem festen Gegenstand, zum Beispiel einer Straßenlaterne angeschlossen werden. Allerdings erfordert diese Anschluss-Strategie ein möglichst langes Fahrradschloss wie das BORDO GRANIT XPlus™ 6500 in der Länge 110 cm. Ein zweites Schloss hilft, beispielsweise den Vorderreifen, der meist nur per Schnellspanner befestigt ist, zu sichern. Das Fahrrad sollte niemals nur an einem solchen Vorderreifen abgeschlossen bzw. gesichert werden. Dünne Ketten- oder Spiralkabelschlösser, die einfach mit einem Bolzenschneider aufgebrochen werden können, eignen sich nicht zur Sicherung eines hochwertigen Fahrrads. Die Polizei empfiehlt Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Tipps, wie man sein E-Bike effektiv gegen Diebstahl sichert, finden Sie in unserem Beitrag E-Bike und Pedelec richtig anschließen – so geht’s.
- Fahrradpass anlegen: Wer einen Fahrradpass besitzt, hat im Falle eines Diebstahls die wichtigsten Daten griffbereit. Zur Identifizierung des Fahrrades ist die Rahmennummer am wichtigsten. Sie besteht aus mindestens sechs Ziffern. Die Rahmennummer steht meist am Fahrradlenker, auf dem Tretlager oder auf dem Gepäckträger. Einen Fahrradpass erhält man beim Kauf eines neuen Fahrrades vom Händler oder bei der örtlichen Polizeidienststelle. Wer möchte, kann den Fahrradpass der Polizei als .pdf-Datei auch aus dem Internet herunterladen und selbst ausfüllen. Wer vernetzt unterwegs ist, hat auch die Möglichkeit, die kostenlose Fahradpass-App zu nutzen. Hier werden alle relevanten Daten eingetragen und bestenfalls auch ein Foto hochgeladen. Im Falle eines Diebstahls können Nutzer die Daten direkt an Polizei und Versicherung übertragen. Aber Achtung: Der Fahrradpass dient nicht als Eigentumsnachweis und muss im Versicherungsfall mit einem Kaufbeleg ergänzt werden.
- Fahrrad codieren lassen: Wenn das Fahrrad keine Rahmennummer oder anderweitige eindeutige Markierungen hat, kann es codiert werden, Fahrradhändler, der ADFC oder auch der ADAC nehmen Codierungen vor, bei denen eine einzigartige Nummer in den Rahmen eingraviert wird. Polizei und Fundämter können anhand des Codes den Fahrrad-Eigentümer ausfindig machen. Wichtig: Wer sein Fahrrad kennzeichnen lassen möchte, muss einen Eigentumsnachweis vorlegen. Diesen erhält man beim Kauf vom Händler. Es ist auch möglich, einzelne Teile des Fahrrades, wie zum Beispiel den Sattel oder das Vorderrad mit codierten Schrauben zu sichern. Diese können nur mit einem speziellen Schlüssel geöffnet werden. Diebe können so nicht einfach Teile des Fahrrads abmontieren und mitgehen lassen.
- GPS-Tracker im Fahrrad einbauen: Technologisch ist es mittlerweile möglich, einen GPS-Tracker am Fahrrad unterzubringen. Solche Systeme werden versteckt, zum Beispiel am Lenker, am Fahrrad installiert. Wird das Fahrrad gestohlen, übermittelt das GPS den aktuellen Standort des Fahrrads an den Besitzer. Dieser kann die Daten dann an die Polizei weitergeben. GPS-Geräte sind relativ teuer und daher meist nur für hochpreisige Fahrräder lohnenswert. In welchen Regionen besonders mit Fahrraddiebstählen zu rechnen ist, erfahren Sie in unserem Artikel: Fahrraddiebstahl: Diese Regionen sind besonders gefährdet.
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