Balkonkraftwerk anmelden – einfach erklärt Balkonkraftwerk anmelden: So geht's | Anleitung 2024

Immer mehr Privatpersonen - vom Hausbesitzer bis zum Mieter - wollen durch den Kauf einer Mini-PV-Anlage einen Beitrag zur Energiewende leisten. Wir helfen dabei die richtigen Entscheidungen zu treffen und verraten, wann und wo eine Anmeldung erforderlich ist und wie sich diese ohne viel Aufwand erledigen lässt.

Wir klären, ob es Sinn macht die eigene Anlage beim Netzbetreiber anzumelden oder nicht

Alles Wichtige zur Balkonkraftwerk Anmeldepflicht in Kürze

Was Besitzer einer Mini-PV-Anlage unbedingt wissen sollten, haben wir hier zusammengefasst:

  • Staatliche Genehmigung: Für kleine Solaranlagen ist keine extra Genehmigung erforderlich, sie können einfach kostenlos registriert werden.
  • Meldung beim Vermieter: Hauseigentümer und Vermieter müssen eine Mini-PV-Anlage in der Regel dulden, können aber dagegen vorgehen, wenn sie z. B. die Optik des Hauses beeinträchtigt oder Schäden an der Fassade hinterlässt. Daher empfehlen wir bereits vor der Anschaffung Rücksprache zu halten.
  • Strafen: Wer Fördergelder beantragen oder einfach nur auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Stecker-Solaranlage auf jeden Fall anmelden. Beim Verzicht auf eine Registrierung fallen jedoch für Mini-PV-Anlagen Besitzer in der Regel keine Strafen an.
  • Dauer des Anmeldeverfahrens: In unserem Test haben wir etwa 30 Minuten benötigt. Inzwischen geht es viel schneller, weil nur noch 5 statt rund 20 persönliche Angaben im Marktstammdatenregister hinterlegt werden müssen und die Netzbetreiber Anmeldung sogar komplett entfällt.
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Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Ja, Balkonkraftwerke sind grundsätzlich sowohl bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister einzutragen. ​Die Registrierungspflicht beim Netzbetreiber wurde allerdings inzwischen abgeschafft.

Gut zu wissen: Mini-Solaranlagen Besitzer müssen bei einer fehlenden Anmeldung keine Bußgelder befürchten.

Nur unter bestimmten Bedingungen darf die PV-Anlage selbst angeschlossen werden

So funktioniert die Registrierung im Marktstammdatenregister 

Um ihre Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen, müssen Balkonkraftwerk Besitzer folgende Schritte durchführen:

  1. Das Anmeldeverfahren über das MaStR Online Formular starten.
  2. Ein Benutzerkonto  mit sich selbst als Administrator anlegen.
  3. Sich selbst oder ein Unternehmen als Anlagenbetreiber im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Falls das Balkonkraftwerk zum Eigenverbrauch genutzt werden soll, muss während der Registrierung bei der Frage, ob für den in der Solaranlage erzeugten Strom Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen werden sollen, mit „Nein“ geantwortet werden.
  4. Sobald das Anmeldeverfahren abgeschlossen ist, können sich Balkonkraftwerk Besitzer jederzeit auf der MaStR-Startseite einloggen und ihre Daten bearbeiten.
Wir bewerten das Markstammdatenregister Dashboard als sehr übersichtlich

Diese drei Schritte dauerten in unserem Test im März 2023 nur rund 15 Minuten.

Update April 2024: Laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur sind ab dem 1. April 2024 durch die neu strukturierte Anmeldung nur noch fünf statt rund 20 persönliche Angaben nötig, so dass jeder so einfach wie möglich bei der Energiewende mitmachen kann und noch weniger Zeit nötig ist als in unserem Test.

Die Installation dieses Balkonkraftwerkes dauerte deutlich länger als die Anmeldung

Was passiert bei einem fehlenden Markstammdatenregister Eintrag?

Theoretisch könnte die Bundesnetzagentur eine Strafe in Form eines Bußgelds basierend auf dem § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verhängen, wenn jemand der Anmeldepflicht eines Balkonkraftwerks nicht nachkommt. In der Praxis ist uns allerdings kein Fall bekannt, in dem eine fehlende Registrierung zu Strafgebühren führte.

Wie schnell muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Die Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden.

Wir empfehlen die Balkonkraftwerk Anmeldung direkt nach der Montage

FAQ: Antworten auf weitere Fragen zur Anmelde-Pflicht

Alle, die in unserem Beitrag noch nicht fündig gefunden sind, weil sie die Antwort auf eine spezielle Detail-Frage suchen, haben die Möglichkeit in folgenden Ratgebern noch mehr zum Betrieb eines Balkonkraftwerk zu erfahren.

Brauche ich einen neuen Zähler für mein Balkonkraftwerk?
Selbst bei der Anschaffung einer sehr kleinen Photovoltaik-Anlage für das Balkongeländer könnte es erforderlich sein, einen neuen Stromzähler zu installieren. Dies liegt daran, dass viele ältere Ferraris-Zähler beispielsweise rückwärts laufen, wenn überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird, was in Deutschland nicht gestattet ist.

Diese Zähler eignen sich für den Betrieb eines Balkonkraftwerks:

  • Analoge Zähler mit Rücklaufschutz (Symbol findet sich am Zähler)
  • Digitale Stromzähler (Zweirichtungszähler oder Zähler mit Rücklaufsperre)
  • Smart Meter
Erkennbar ist der Rücklaufschutz an dem von uns markierten Symbol

Brauche ich die Erlaubnis von Vermieter oder Wohneigentümergemeinschaft?
Vor dem Anbohren einer Wand zur Kabelverlegung oder dem Festschrauben mehrerer Solarmodule an der Hausfassade, sollten Nutzer die eine Mietwohnung mit Balkonkraftwerk wollen, erst mit dem Gebäudeeigentümer sprechen.

Grundsätzlich ablehnen darf er die Nutzung eines Balkonkraftwerkes jedoch nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn sein Haus denkmalgeschützt ist.

In Zukunft will die Regierung die Balkonkraftwerk Nutzer durch Mieter außerdem dadurch weiter stärken, indem diese in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden. So haben Eigentümer kaum noch Chancen gegen Stecker-Solaranlagen vorzugehen.

Auch kleine Module können zu großem Ärger führen

Welche Größe ist für ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung zulässig?
Die gute Nachricht ist: Besitzer einer Mini-PV-Anlage müssen diese im Gegensatz zu einer großen Solaranlage nicht genehmigen lassen, sondern nur deren Inbetriebnahme melden. 

Sind Balkonkraftwerke immer meldepflichtig?
Ja, auch Anlagen mit geringer Einspeiseleistung müssen zumindest im Marktstammdatenregister verzeichnet werden. Kosten fallen dafür allerdings keine an und auch ein Fachmann ist nicht nötig.

Wann kommt die 800 Watt Grenze für Balkonkraftwerke?
Seit dem 26. April 2024 profitieren in Deutschland auch Balkonkraftwerke von der vereinfachten Anmelderegelung, die einen 800 Watt starken Wechselrichter und bis zu 2000 Watt starke Solarpanele besitzen.

Tipp: In unserer Übersicht zu den neuen Balkonkraftwerk Regeln 2024 erklären wir ausführlich, welche Neuerungen wichtig sind.

Welche Mitteilungspflicht gilt bei Volleinspeisung?
Wenn der Betreiber einer größeren Solaranlage sich dazu entschließt, seinen erzeugten Strom nicht selbst zu verbrauchen, sondern ihn zum Zwecke einer EEG-Vergütung komplett ins Netz einzuspeisen, dann weckt er das Interesse des Finanzamts und muss umfangreiche Zahlungs- und Mitteilungspflichten einhalten.

Ignoriert er die Meldepflicht, droht ihm laut Verbraucherzentrale die Streichung seiner Vergütung oder sogar eine Strafe in Form von Bußgeld nach EnWG (§95).

Eine Mini-PV-Anlage deckt in der Regel allerdings ohnehin nur den Grundbedarf an Energie und hat somit nicht genügend Überschuss für einen lohnenswerten Verkauf.

Was kostet die Anmeldung eines Balkonkraftwerks?
Die Registrierung im Markstammdatenregister ist kostenlos möglich und darf selbst durchgeführt werden. 

Mini-PV Anlagen sind für die Volleinspeisung eher ungeeignet

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homeandsmart Redaktion Mariella Wendel

Mariella Wendel ist Redakteurin und SEO-Expertin bei der homeandsmart GmbH. Ihre Expertise umfasst u.a. Mähroboter, Balkonkraftwerke, Smartwatches und Sprachassistenten wie Alexa. Außerdem ist sie als Fotografin aktiv und hat bereits mehrere Fach-Bücher veröffentlicht. 

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